Wertgutachten

unter Wertgutachten verstehen wir ein standardisiertes Gutachten zur Bemessung von Steuern und Gebühren

über den Grundstückswert von Immobilien
zur Feststellung von Steuern und Gebühren

Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen oder bei Grundstückstransaktionen unter dem gemeinen Wert wird für die Berechnung der  Grunderwerbsteuer oft der „Grundstückswert“ benötigt. Der Grundstückswert kann über die „Pauschalwertmethode“, durch einen „geeigneten Immobilienpreisspiegel“ oder durch den „gemeinen Wert“ nachgewiesen werden.

Es besteht – sofern die Methoden zulässig anwendbar sind – Wahlfreiheit des Steuerpflichtigen, es darf damit auch der günstigste Wert für die Steuerbemessung herangezogen werden.

Die Grundbucheintragungsgebühr wird zumeist vom Verkehrswert berechnet.

Erfolgt der Nachweis des gemeinen Wertes durch Vorlage eines Schätzungsgutachtens, das von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellt wurde, hat der von diesem festgestellte Wert die Vermutung der Richtigkeit für sich.

Als Gerichtssachverständige für Immobilienwesen bietet wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsvertreter ein spezialisiertes Wertgutachten zur Feststellung dieser Werte an. Das Wertgutachten umfasst:

  • Befund (Besichtigung) des Gebäudes/der Liegenschaft und Kategorisierung (im Sinn von Pauschalwerthode und Immobilienpreisspiegel)
  • Berechnung von Verkehrswertgemeinen Wert, des Pauschalwerts und nach dem Immobilienpreisspiegel (sofern anwendbar bzw Bodenwert verfügbar)
  • Dokumentation der Ergebnisse in einem Wertgutachten für die konkrete Liegenschaft und konkreter Offenlegung der Annahmen.
 

Ergebnis:       Wertgutachten im Umfang von ca 15 Seiten (in elektronischer Form, auf Anforderung auch gebunden)

Kosten:          650 Eur brutto (Pauschalpreis, inkl. 20% USt, bei elektronischer Übermittlung) für z.B. private Wiener Wohnliegenschaft wie Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Kleingarten,… 

Dauer:    typisch 7-14 Tage nach Befund (Besichtigung)  – aufgrund der großen Auslastung können wir neue Aufträge nur im Ausnahmefall annehmen. 

Notwendige Information:

  • Grundstücksnummer (Einlagezahl) / KG Grundbuch oder genaue Adresse
  • Nutzung der Liegenschaft (Eigennutzung, vermietet, …), Baupläne (sofern vorhanden), weitere spezielle Informationen (sofern vorhanden)
  • Besichtigung (Befund) zu einem Sammeltermin
  • Bodenwert aus dem Einheitswertbescheid (wird in der Regel von Ihrem Notar zur Verfügung gestellt)

Kontaktdaten: Mag Martin Oliva, 1210 Wien Mühlweg 81, 0664 8273922, office@gutachten.at

Zur Klarstellung: das Wertgutachten ist kein vollständiges Verkehrswertgutachten. In einzelnen Fällen (Spezialfälle) behält sich der SV vor, eine Gutachtenerstellung abzulehnen.