FAQ

Sie haben Fragen zu Immobiliengutachten, Unklarheiten zum Zuständigkeitsbereich von Sachverständigen oder Fragen zu Kosten und Ablauf eines Gutachtens?
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen. 

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige oder kurz Gerichtssachverständige werden nach einem Zertifizierungsverfahren vom Präsidenten/Präsidentin des Handelsgerichts Wien vereidigt und in der Sachverständigenliste geführt.

Es handelt sich um eine Personenzertifizierung nach dem SDG (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz). Dabei wird durch eine kommissionelle Prüfung sichergestellt, dass nur wirklich fachlich qualifizierte Personen eingetragen werden. Weiters wird die persönliche Integrität und Zuverlässigkeit überprüft.

Unter Wertgutachten versteht man ein standardisiertes Gutachten zur Bemessung von Steuern und Gebühren über den Grundstückswert von Immobilien.

Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen oder bei Grundstückstransaktionen unter dem gemeinen Wert wird für die Berechnung der Grunderwerbsteuer oft der „Grundstückswert“ benötigt. Der Grundstückswert kann über die „Pauschalwertmethode“, durch einen „geeigneten Immobilienpreisspiegel“ oder durch den „gemeinen Wert“ nachgewiesen werden.

Es besteht – sofern die Methoden zulässig anwendbar sind – Wahlfreiheit des Steuerpflichtigen, es darf damit auch der günstigste Wert für die Steuerbemessung herangezogen werden.

Die Grundbucheintragungsgebühr wird zumeist vom Verkehrswert berechnet.

Erfolgt der Nachweis des gemeinen Wertes durch Vorlage eines Schätzungsgutachtens, das von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellt wurde, hat der von diesem festgestellte Wert die Vermutung der Richtigkeit für sich.

Die Gutachten können vollständige Gerichtsgutachten oder für behördliche Verfahren sein oder auch kürzere Gutachten für familiäre/interne Zwecke.

Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern möchten und keine genaue Vorstellung vom aktuellen Marktwert haben, kann Ihnen ein Immobiliengutachten helfen. Aber auch beim Aufteilen des Erbes, einer Scheidung oder einer Zwangsversteigerung werden Gutachten benötigt. Ebenfalls können Bewertungen Ihrer Immobilie beim Immobilienkauf oder der Baufinanzierung eine wichtige Rolle spielen.

Wir erstellen folgende Gutachten regelmäßig.
  • Verkehrswertgutachten für Eigentumswohungen
  • Verkehrswertgutachten für Baugründe 
  • Verkehrswertgutachten für Einfamilienhäuser / Mehrfamilienhäuser / Zinshäuser
  • Gutachten über gemeinen Wert, Bodenwert (Anteile von Bodenwert)
  • fiktive Anschaffungskosten,  Teilwert
  • Feststellung vom Lagezuschlag bei Mietwohnungen
  • Berechnungen auf der Basis von Immobilienpreisspiegel Statistik Austria bzw Pauschalwert
  • Wertgutachten
  • Ablösewert nach §16 (1) KlgG (Ablösewert für Kleingärten / „Schrebergärten“)

Typischerweise 7-14 Tage nach Befund (Besichtigung).

Ein Gutachten besteht üblicherweise aus folgenden Teilen:

  • Beschreibung des Gutachtenumfangs (genaue Angaben, Verwendungszweck sowie etwaige Vorgaben)
  • Beschreibung der Liegenschaft (Feststellung von Tatsachen)
  • Gutachten (Bewertung)
  • Anlagen

Wir erstellen im Auftrag von Gerichten, Notaren, Rechtsanwälten, Firmen und Privatpersonen Gutachten abgestimmt auf den Zweck.
Die Gutachten können vollständige Gerichtsgutachten oder für behördliche Verfahren sein oder auch angepasste Gutachten für familiäre/interne Zwecke wie zum Beispiel Wertgutachten.

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