Immobiliengutachten
Martin Oliva

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Gewerblicher Immobilientreuhänder

Tätigkeitsbereiche

Einfamilienhaus

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen im Auftrag von Gerichten, Notaren, Rechtsanwälten, Firmen und Privatpersonen Verkehrswertgutachen nach den Anfroderungen des LGB (Liegenschaftsbewertungsgesetz) und der aktuellen ÖNORM. 

Verkehrswertgutachten umfassen üblicherweise die vollständige Beschreibung der Immobilie (inklusive des Standorts, des baurechrechtlichen Konsens, Zustand) sowie die Bewertung nach den gesetzlichen Anforderungen. 

Vollständige Verkerhswertgutachten haben einen typischen Umfang von ca 100 Seiten und werden üblicherweise nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet. Bei einem Verkehrswert von rund 300.000 Eur sind mit Kosten von ca 1.650 Eur zu rechnen.

Wertgutachten für Steuer und Gebühren

Spezialgutachen zur Bemessung von Steuern (typisch zur Fesstellung Grundstückswerts iSd GrWV und anderem) und Gebühren (Grundbucheintragungsgebühr). Wir bieten in Zusammenarbeit mit Ihrem Notar ein spezialisiertes Wertgutachten zur Feststellung dieser Werte an. Das Wertgutachten umfasst:

    • Befund (Besichtigung)
    • Berechnung von Verkehrswert (für Grundbucheintragungsgebühr) sowie gemeinen Wert, des Pauschalwerts und nach dem Immobilienpreisspiegel zur Berechnung der GREST
    • Dokumentation der Ergebnisse in einem Wertgutachten
Eigentumswohnungen
Zinshaus

Feststellung des Lagezuschlags

Der Lagezuschlag kann bei vielen Mietwohnungen ein wesentlicher Bestandteil des Mietzins sein. Im Sinn des Richtwertgesetz – RichtWG wird festgestellt und dokumentiert ob es sich um eine „überdurchschnittliche Lage“ handelt und wie hoch der Lagezuschalg zum Stichtag ausfällt. Der Lagezuschlag ist anhand von vergleichbaren Baugrundstücken nachzuweisen. Alle Referenzgrundstücke werden offengelegt.

Leistungen

Diese Werte können wir bestimmen

  • Verkehrswert
  • gemeiner Wert
  • Pauschalwert
  • Immobiliendurchschnittspreis
  • fiktive Anschaffungskosten
  • Teilwert
  • Ablöseanspruch für Kleingärten
Welcher Wert oder Werte zu bestimmen sind, muss vom Auftraggeber vorgegeben werden.

Übliche angewendete Verfahren sind

  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • Residualverfahren und andere
 Das Bewertungsverfahren wird üblicherweise vom Sachverständigen gewählt und folgt den entsprechenden Vorgaben vom LBG, BewG oder ÖNORM 1802.

Bewertungsgegenstände

  • Freigrundstücken
  • Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Geschäftsliegenschaften
  • Eigentumswohnungen
  • Kleingärten (Eigengrund und Ablöseansprüche)
  • Baurechte und Stammeinlage
  • Superädifikate (Gebäude auf fremden Grund)
  • Wohnrechte
  • Fruchtgenussrechte
  • Lasten, Rechte
Die exakte Benennung des Bewertungsgegenstands ist essentiell für eine erfolgreiche Gutachtenerstellung.

Gerichtlich zertifiziert und allgemein beeidet für die Fachgebiete

Kleingärten

Fachgebiet 94.04: Kleingärten samt darauf befindlichen Baulichkeiten iSd §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 1 Kleingartengesetz

Mehrfamilienhäuser

Fachgebiet 94.15: Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften (Baugründe, Wohnungseigentumsobjekte)

Zinshaus

Einfamilienhäuser

Fachgebiet 94.17: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe)

Einfamilienhaus

Wohnungseigentum

Fachgebiet 94.20: Wohnungseigentum

Eigentumswohnungen

Geschäftsräumlichkeiten

Fachgebiet 94.23: Geschäftsräumlichkeiten

Baugründe

Fachgebiet 94.65: Baugründe

Gewerblicher Immobilientreuhänder

Immobilienmakler

Immobilienmakler

Immobilienverwalter

Immobilienverwalter

Bauträger

Träger der Bauten

Anfragen & Kontakt



    Mag. Martin Oliva Bild

    Ing. Mag. Martin Oliva

    Postanschrift:    1210 Wien, Mühlweg 81
    Fax:         01 2533033-2408
    mail:                          office@gutachten.at
    Akkreditierung:    Sachverständigenliste